Allgemeinen Buchungsbedingungen für Bildungsveranstaltungen

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Buchungsbedingungen (AGB) gelten für alle von der Stiftung Museum Schloss Moyland angebotenen Bildungsveranstaltungen. Hierzu zählen z.B. öffentliche Führungen, Gruppenführungen, Kindergeburtstage, Ferienaktionen, Workshops, Kurse und Projekte.

(2) Durch Bestellung, Erwerb oder Verwendung einer Leistung akzeptiert der jeweilige Besteller, Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser AGB. Im Fall der Weitergabe einer Leistung (bspw. eines Tickets) obliegt es dem jeweils vorangehenden Erwerber derselben, auf die Geltung dieser AGB hinzuweisen.

§ 2 Vertragsabschluss / Anmeldung

(1) Die Stiftung Museum Schloss Moyland bietet anmeldepflichtige und anmeldefreie (öffentliche) Veranstaltungen an.

(2) Der Vertrag über die Teilnahme an anmeldepflichtigen Veranstaltungen der Stiftung Museum Schloss Moyland kommt bei Abgabe einer Bestellung des Kunden erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Stiftung Museum Schloss Moyland zustande. Die Bestellung des Kunden muss in Textform (E-Mail, Brief, Fax) erfolgen.

Der Kunde ist verpflichtet, die im Bestellprozess einzugebenden Daten wahrheitsgemäß anzugeben. Eingabefehler (z.B. unkorrekte E-Mail-Adresse) gehen zu seinen Lasten. Der Kunde trägt das Risiko der Richtigkeit seiner gemachten Angaben. Auch trägt der Kunde für technische Probleme auf der Empfängerseite das Risiko.

(3) Bei Veranstaltungen mit einer Mindestteilnehmerzahl kommt der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung zustande, dass die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Die Teilnehmerzahl an den Veranstaltungen kann beschränkt sein. Bei anmeldepflichtigen Veranstaltungen werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

(4) Anmeldungen für Gruppenführungen müssen mindestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstag bei der Stiftung Museum Schloss Moyland eingehen.

(5) Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, teilt die Stiftung Museum Schloss Moyland dies dem Kunden umgehend mit.

(6) Bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche sind die Altersbeschränkungen zu beachten.

(7) Auf dem Veranstaltungsgelände gilt neben diesen AGB auch die Hausordnung des Veranstalters, auf die an geeigneter Stelle auch hingewiesen wird und die auf der Internetseite der Stiftung Museum Schloss Moyland abrufbar ist.

§ 3 Bustransfer für Schulklassen aus dem Kreis Kleve

(1) In Verbindung mit der Buchung eines Workshops oder einer Führung bietet die Stiftung Museum Schloss Moyland für Schulklassen aus dem Kreis Kleve einen kostenfreien Bustransfer von der Schule zum Museum und zurück an.

(2) Zur Durchführung eines Bustransfers bedient sich die Stiftung Museum Schloss Moyland eines externen Beförderungsdienstleisters.

(3) Ein Anspruch des Kunden auf einen kostenlosen Bustransfer besteht nicht. Das Angebot ist begrenzt. Liegen mehrere Buchungen vor, erfolgt eine Vergabe in der Reihenfolge der Anmeldung.

§ 4 Zahlungsbedingungen und Preise

(1) Das Entgelt für die Veranstaltungen der Stiftung Museum Schloss Moyland ist vor Beginn der Veranstaltung an der Kasse des Museums zu zahlen. In begründeten Ausnahmefällen kann Zahlung gegen Rechnung vereinbart werden.

(2) Es gelten die Preise der Stiftung Museum Schloss Moyland gemäß den jeweils geltenden Preislisten. Ermäßigte Karten können von einzelnen Interessenten nur dann erworben werden, wenn sie einem der begünstigten Personenkreise angehören. Jedem Interessenten wird nur eine Karte abgegeben. Die Ermäßigungskarten sind ohne einen die Begünstigung begründenden Ausweis ungültig. Bei unsachgemäßer Inanspruchnahme einer Karte kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder der Besucher des Museums verwiesen werden. Der Kaufpreis der Karte wird in letzterem Falle auch nicht teilweise zurückerstattet.

§ 5 Verlegung von Bildungsveranstaltungen

Bei Verlegung der Veranstaltung behalten die Tickets für den Ersatztermin ihre Gültigkeit.

§ 6 Stornierungsbedingungen, Stornierungsgebühren

(1) Anmeldepflichtigen Veranstaltungen
Eine Stornierung kann nur in Textform (E-Mail, Brief, Fax) erfolgen. Anmeldungen können bis 10 Werktage vor dem Veranstaltungstermin kostenlos storniert werden. Bei nicht rechtzeitiger Stornierung wird das jeweilige Entgelt in voller Höhe fällig. Entsprechendes gilt bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist deren Eingang bei der Stiftung Museum Schloss Moyland.
Eine Lösung vom Vertrag ist im Übrigen nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen (Rücktritt, Anfechtung) möglich. Das Entgelt wird im Falle einer Lösung vom Vertrag durch den Kunden in voller Höhe fällig. Dem Vertragspartner verbleibt die Möglichkeit, den Beweis zu erbringen, dass der Stiftung Museum Schloss Moyland ein Schaden in Höhe des vollen Entgelts nicht entstanden ist.

(2) Bustransfer (für Schulklassen aus dem Kreis Kleve)
Auch der Bustransfer ist zu stornieren. Eine Stornierung kann nur in Textform (E-Mail, Brief, Fax) erfolgen. Dies ist bis 15 Werktage vor dem Veranstaltungstermin kostenlos möglich. Bei nicht rechtzeitiger Stornierung entstehen der Stiftung Museum Schloss Moyland Stornierungsgebühren, die sie dem Beförderungsdienstleister zu zahlen hat. Diese Gebühren hat der Kunde in voller Höhe als Schadensersatz zu tragen. Entsprechendes gilt bei unangekündigtem Nichtantritt des Bustransfers. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist deren Eingang bei der Stiftung Museum Schloss Moyland.

§ 7 Wartezeit

Die Wartezeit eines Dozenten der Bildungsveranstaltung bei der Stiftung Schloss Moyland für eine Bildungsveranstaltung beträgt 15 Minuten ab dem geplanten Beginn der Veranstaltung. Ein Anspruch des Kunden auf Durchführung der Veranstaltung nach Ablauf der Wartezeit besteht nicht.

§ 8 Lösungsrecht des Veranstalters

Die Stiftung Schloss Moyland ist berechtigt, sich bei Vorliegen von Gründen, die sie nicht zu vertreten hat und die ihr die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung unmöglich bzw. unzumutbar machen, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zu lösen. Das ist insbesondere der Fall,

  • wenn der Kunde sich eines vertragswidrigen Verhaltens schuldig macht, z.B.  bei Verstößen gegen die Hausordnung;
  • bei Absagen von Dozenten oder Honorarkräften, die nicht auf ein Verschulden der Stiftung Schloss Moyland zurückzuführen sind;
  • bei höherer Gewalt, die durch ihre Art und Dauer eine Durchführung der Veranstaltung verhindert;
  • beim Auftreten von Naturkatastrophen, deren räumliche oder zeitliche Nähe eine Durchführung unmöglich machen;
  • wenn aufgrund personellen Notstandes eine Durchführung der Veranstaltung nicht möglich ist, zum Beispiel aufgrund von Krankheit oder einer vorgeschriebenen Quarantäne.

§ 9 Haftung

Die Stiftung Museum Schloss Moyland haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Unberührt bleibt die gesetzliche Haftung für Schäden im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen haftet die Stiftung Museum Schloss Moyland für jeden Grad des Verschuldens.

Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Aufsichtspflichten

Den Begleit- und/oder Aufsichtspersonen eines Minderjährigen (Lehrer und sonstige Aufseher beim Besuch von Schulklassen, Eltern, Angehörigen etc.) obliegt während der ganzen Zeit eines Besuchs des Geländes, insbesondere bei den Veranstaltungen, die Aufsichtspflicht für das begleitete Kind oder die begleiteten Kinder. Ausgenommen sind Veranstaltungen bei denen vonseiten der Stiftung Museum Schloss Moyland keine zusätzlichen Begleit-/ und/oder Aufsichtspersonen gefordert werden.

§ 11 Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Stiftung Museum Schloss Moyland ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 12 Anwendbarkeit deutschen Rechts; Gerichtsstand

(1) Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

(2) Soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der Gerichtsstand Kleve.

§ 13 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Abschnitte dieser Allgemeinen Buchungsbedingungen (AGB) hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge.

§ 14 Schlussbestimmung

Diese Allgemeinen Buchungsbedingungen der Stiftung Museum Schloss Moyland gelten ab dem 01. November 2022.