Hausordnung

Liebe Besucherinnen und Besucher,

wir freuen uns, Sie in der Stiftung Museum Schloss Moyland begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt. Um Ihnen und Ihren Interessen gerecht zu werden sowie die Sicherheit der Menschen und Exponate zu gewährleisten, sind gewisse Regeln unumgänglich.
Die Hausordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich. Sie gilt für die Museumsgebäude und das Außengelände (Park, Museumsshop, Parkplatz) sowie für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen, die sich aufgrund einer Beauftragung im Museum Schloss Moyland aufhalten. Über die Hausordnung hinaus ist auch den Anordnungen unseres Personals Folge zu leisten. Mit dem Betreten des Museumsgeländes erkennen Sie diese Regelungen an.

Allgemeines

Wir bitten Sie, sich so zu verhalten, dass andere Besucherinnen und Besucher nicht behindert, belästigt oder gefährdet und Museumsobjekte nicht beschädigt werden.
Besucherinnen und Besucher haften für alle durch sie schuldhaft verursachten Schäden.
Erziehungsberechtigte sowie Gruppenleiterinnen und -leiter sind für das angemessene Verhalten von Kindern und Jugendlichen, die sich in ihrer Begleitung befinden, verantwortlich.
Die Benutzung von Fahrrädern, Skateboards, Inline-Skates, City-Rollern u. ä. ist auf dem gesamten Gelände nicht gestattet.
Treppen, Durchgänge, Brücken sowie sonstige bezeichnete Fluchtwege sind aus Sicherheitsgründen stets freizuhalten.
Gegenstände, die in den Gebäuden oder auf dem Außengelände gefunden werden, sind bei der Aufsicht im Schloss oder an der Museumskasse abzugeben.
Das Abstellen von Fahrrädern ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Fahrradständern vor dem Eingang gestattet.
Das Befahren der Anlage mit Fahrzeugen ist nur nach Genehmigung gestattet.

Eintritt und Öffnungszeiten

Eintrittspreise und Öffnungszeiten des Museums Schloss Moyland werden gesondert festgelegt. Sie können an der Museumskasse oder auf unserer Website eingesehen werden.
Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener die Ausstellungsräume besuchen.
Hunde dürfen auf dem Außengelände an der kurzen Leine mitgeführt werden. Hundeführer haben darauf zu achten, dass der Kot ihrer Hunde unverzüglich und ordnungsgemäß entsorgt wird.

Garderobe

Die Garderoben in den Eingangsbereichen des Schlossgebäudes und der Vorburgen stehen Ihnen für die Hinterlegung von Kleidungsstücken während der gesamten Öffnungszeit des Museums und im Rahmen von Sonderveranstaltungen zur Verfügung. Das Deponieren von Gegenständen im Museumsshop ist nicht möglich.
Sperrige oder nasse Gegenstände, Schirme, Stöcke (mit Ausnahme von medizinisch begründeten Gehhilfen), Selfie Sticks, Rucksäcke, Einkaufstaschen und übergroße Handtaschen dürfen nicht mit in die Ausstellungsräume genommen werden. Sie sind an der Garderobe bzw. in den Schließfächern zu deponieren.
Wer Gepäckstücke herrenlos abstellt, muss mit erheblichen Gebühren für Sicherheitseinsätze rechnen. Die dadurch entstehenden Kosten muss die Stiftung Museum Schloss Moyland an Sie weiterleiten.
Die Haftung bei Verlust von Wertsachen (Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten u. ä.), die sich in der Garderobe bzw. im Schließfach befinden, ist ausgeschlossen.

Verhalten in den Ausstellungsräumen

Der Zutritt für Hunde ist nicht gestattet. Der Verzehr von Speisen und Getränken, mit Ausnahme des Café-Bereichs, sowie Rauchen ist in den Gebäuden nicht gestattet.
Das Berühren der Exponate ist grundsätzlich nicht gestattet, Ausnahmen sind gekennzeichnet.
Kinderwagen und Rollstühle, sowohl manuelle als auch für den Innenbereich geeignete elektrische Rollstühle, dürfen in unseren Räumen benutzt werden. Für die Dauer Ihres Aufenthaltes stellen wir Ihnen auf Anfrage kostenlos Rollstühle oder Rollatoren zur Verfügung.
In den Ausstellungsräumen ist zudem die Nutzung hauseigener Klapphocker möglich. Diese sind an der Informationstheke im Schlossgebäude kostenfrei ausleihbar.
In Rücksichtnahme auf andere Besucher vermeiden Sie bitte Lärm und lautes Sprechen. Mobiltelefone sind in den Sammlungs- und Ausstellungsräumen auf lautlos zu schalten.
Im Falle einer Beschädigung von Kunstwerken ist das Aufsichtspersonal berechtigt, die Personalien des Verursachers aufzunehmen.
Die Ausstellungsräume werden durch Kameras während der Öffnungszeiten durchgehend überwacht.

Film-, Foto-, Audio- und sonstige Aufnahmen

Erlaubt ist das Fotografieren und Filmen für private Zwecke ohne Blitzlicht in den Ausstellungsräumen und auf dem Außengelände.
Für gewerbliche oder redaktionelle Foto-, Film- und Videoaufnahmen ist eine schriftliche Genehmigung der Stiftung Museum Schloss Moyland erforderlich. Bitte kontaktieren Sie hierfür im Vorfeld Ihres Besuches unsere Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Ohne vorherige Genehmigung ist die kommerzielle Nutzung aller Aufnahmen ebenso wenig gestattet, wie die Verwendung zusätzlicher Lichter (Blitz, Videoleuchten) und Stative.
Auf die Einhaltung gesonderter Bestimmungen, wie das Urheberrecht, wird im Besonderen hingewiesen.
Das Fotografieren oder Filmen mittels einer sogenannten Drohne oder das Mitführen einer solchen ist auf dem gesamten Museumsgelände nur gestattet, sofern ein Drohnenführerschein einer offiziellen Prüfstelle vorgelegt werden kann. Genehmigungen müssen durch unsere Abteilung Veranstaltungen eingeholt werden. Andernfalls ist das Fotografieren mittels einer Drohne auf dem Gelände nicht gestattet.

Aussichtsbereich des Nordturms

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Aufstieg zum Nordturm über 104 zumeist unregelmäßig geformte Stufen erfolgt und körperliche Fitness erfordert. Der Boden der Aussichtsplattform besteht aus Gitterrosten. Das Tragen von festem Schuhwerk wird daher empfohlen.
Beim Abstieg ist besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit geboten.
Personen mit Höhenangst oder körperlichen Beschwerden, die einen Aufstieg erschweren würden, wird vom Besuch der Aussichtsplattform abgeraten.

VERANSTALTUNGEN
Freie und standesamtliche Trauungen

Das Fotografieren oder Filmen mittels einer sogenannten Drohne oder das Mitführen einer solchen ist bei Trauungen in der Parkanlage nur gestattet, sofern ein Drohnenführerschein einer offiziellen Prüfstelle vorgelegt werden kann. Genehmigungen müssen zwingend im Vorfeld der Trauung durch unsere Abteilung Veranstaltungen eingeholt werden. Andernfalls ist das Fotografieren mittels einer Drohne auf dem Gelände nicht gestattet.
Frische Rosenblätter dürfen dekorativ gestreut werden, sofern die bestreute Fläche im Anschluss selbstständig wieder gereinigt wird. Das Streuen von Reis ist nicht gestattet.
Das Entzünden von Barockfeuerwerk auf dem Gelände des Museum Schloss Moyland ist gestattet, ein Höhenfeuerwerk ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

Haftungsbeschränkung

Die Benutzung von Einrichtungen im Museum Schloss Moyland erfolgt auf eigene Gefahr. Weisungen des Museumspersonals sind unbedingt Folge zu leisten. Gleiches gilt für Ge- und Verbote auf Hinweistafeln.
Die Stiftung Museum Schloss Moyland haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Diese Einschränkung gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und Anregungen zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.